Die Telearbeit hat sich als dauerhafter Trend in der Arbeitswelt etabliert. Zahlreiche Unternehmen haben seit der Gesundheitskrise Vereinbarungen unterzeichnet, um ihren Mitarbeitern einen Rahmen für diese Praxis zu bieten. So entstehen immer mehr "Telearbeitschartas", und seit den Macron-Verordnungen wird Telearbeit als ein Recht angesehen. Ob regelmäßig, gelegentlich oder in Ausnahmefällen, die Telearbeit gestaltet unser Verhältnis zum Büro neu.

Telearbeit und Unternehmen: Unterscheiden sich die Regeln?

Heute wird Telearbeit von der Regierung nicht mehr vorgeschrieben, sondern nur noch empfohlen, und die Regeln für diese Arbeitspraxis werden nun in die Hände der Unternehmen gelegt. Viele von ihnen haben bereits Telearbeitsvereinbarungen unterzeichnet und erlauben den Arbeitnehmern durchschnittlich 2 bis 3 Tage pro Woche Telearbeit.

Dies wird durch das jährliche Telearbeitsbarometer 2021 von Malakoff Humanis bestätigt, in dem es heißt, dass die Anzahl der Tage, an denen geteert und gefeilt wird, im Jahr 20 21 auf über 1.000 Tage gestiegen ist.Telearbeit in Frankreich 3,6 Tage pro Woche beträgt und 86 % der Telearbeiter diese Praxis beibehalten möchten. Diese Zahlen sind noch aussagekräftiger, wenn man die letzte von YouGov für die Personalvermittlungsfirma Nicholson Search & Selection im Sommer 2021 durchgeführte Studie betrachtet, die zeigt, dass 61% der 18-34-Jährigen 100% Telearbeit befürworten. Eine beispiellose Wende in der Wertschätzung dieser Arbeitspraxis.

Telearbeitsvereinbarungen bieten einen Rahmen für die Organisation der Telearbeit und legen :

  • Den Rhythmus der Telearbeit.
  • Die Bedingungen für die Berechtigung zur Telearbeit.
  • Die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Werkzeuge
  • Die Orte, an denen die Telearbeit ausgeführt wird.
  • Die Regeln für gutes Benehmen...

Beachten Sie jedoch, dass ein Arbeitgeber je nach Struktur und Tätigkeit des Unternehmens den Antrag eines Arbeitnehmers auf Telearbeit durchaus ablehnen kann, indem er die Gründe für diese Ablehnung erläutert.

Kosten für Telearbeit: Kann man sie zurückfordern?

Auch hier wird die Praxis tendenziell eingeschränkt! Zwar sieht das Gesetz bereits die Möglichkeit vor, dass die Unternehmen die Kosten für die Telearbeit ganz oder teilweise über eine Pauschale übernehmen, doch die Vorgehensweise wird immer weiter ausgedehnt. Die Pauschale ist nämlich nur für die Arbeit von zu Hause aus gedacht und zielt hauptsächlich auf die Erstattung von Strom-, Telefon- und Internetkosten ab.

Da jedoch nicht alle Arbeitnehmer über die gleichen Wohnverhältnisse verfügen, ist es einigen nicht möglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Sie sind gezwungen, zu ihrer Arbeitsstelle zu fahren, wenn sie können, oder Arbeitsräume in Drittorten oder EC² Coworking Spaces zu buchen.

Aus diesem Grund zielt ein im November 2021 von der LREM-Abgeordneten Frédérique Larchet eingebrachter Gesetzesvorschlag auf Folgendes ab die Einführung eines "Telearbeitstitels" im Wert von maximal 600€ pro Jahr für Telearbeiter. Damit soll es Arbeitgebern erleichtert werden, die Kosten für die Telearbeit in Coworking Spaces zu übernehmen.

Diese Telearbeitspauschale, die wie ein Essensgutschein oder eine vorausbezahlte, papierlose Zahlungslösung gestaltet ist, wäre von Sozialabgaben und Einkommensteuer befreit.

Er würde es somit allen Telearbeitern ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit weiterhin unter optimalen und sicheren Arbeitsbedingungen ausüben zu können.

>>> Entdecken Sie die EC² Coworking Spaces in Paris.

Wann wird der Telearbeitstitel eingeführt?

Der Gesetzesvorschlag für den Telearbeitstitel sollte im Februar 2022 geprüft werden, könnte aber aufgrund der Präsidentschaftswahlen auf die zweite Jahreshälfte verschoben werden.

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